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Grundsteuer: Wie geht es weiter - und wer hilft?

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Die neue Grundsteuer beschäftigt Grundstückseigentümer noch eine Weile - Steuerberater helfen. FOTO: PIXABAY

Am 31. Januar endete für alle Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer die siebenmonatige Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Inzwischen liegen in den niedersächsischen Finanzämtern rund 2,9 Mio. Erklärungen vor. Die Steuerverwaltung bittet um Geduld und Verständnis, dass leider nicht alle Bescheide zeitnah versendet werden können. Auch die Beantwortung von Anfragen der Steuerpflichtigen ist für die Finanzämter zeitintensiv. Damit alle Erklärungen kontinuierlich und so schnell wie möglich bearbeitet werden können, bitten die Finanzämter, zunächst von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand von Erklärungen und Einsprüchen oder auch einer Eingangsbestätigung möglichst abzusehen. 

Wichtig zu wissen ist, dass das Finanzamt allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zwei Bescheide schickt: Den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge auf den 1. Januar 2022 gemeinsam mit dem Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 1. Januar 2025, der auch an die Kommunen weitergeleitet wird. Wichtig ist auch: Damit ist keine Zahlungsaufforderung verbunden.

Erst im Jahr 2025 erhalten die Grundstückseigentümer dann von ihrer Kommune den neuen Grundsteuerbescheid über die ab 2025 neu zu zahlende Grundsteuer. Die neue Grundsteuer soll im Ergebnis aufkommensneutral sein. Gleichwohl ist durch die Reform mit Belastungsverschiebungen zu rechnen. Das kann zu einem Mehr oder auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen.

Wie geht es für diejenigen weiter, die ihre Erklärung noch nicht übermittelt haben?

Die Finanzämter nehmen auch nach Fristablauf weiterhin Erklärungen entgegen. Der Ablauf der Frist entbindet die Bürgerinnen und Bürger nicht von der Abgabeverpflichtung. Für ausstehende Erklärungen wird einmalig schriftlich an die Abgabe der Grundsteuererklärung erinnert. Nach dieser Erinnerung stehen Verspätungszuschläge als Möglichkeiten im Raum. Wer sich unsicher ist, kann sich jederzeit vertrauensvoll an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin vor Ort wenden.